Erklärung: Demonstrationsrecht verteidigen!

Demonstrationsrecht verteidigen!

Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte

Von den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend: In den letzten zwei Jahren hat auch sie demokratische Grundrechte von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv beschnitten, insbesondere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“; mit verfassungswidrigen Methoden hat sie viele Migrantenorganisationen verfolgt und kriminalisiert, beispielsweise kurdische und türkische Frauen-, Studenten- und Arbeiterorganisationen wie NAV-DEM, ATIK und YXK.

Seit den jüngsten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung (u.a. §§113, 114 StGB sowie Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und den schweren Grundrechtsverletzungen gegen Demonstrant*innen, Sanitäter*innen, Rechtsanwält*innen und Journalist*innen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen – insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit. 

Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unverzichtbare Bestandteile der Versammlungsfreiheit wie zentrale Übernachtungsmöglichkeiten in Protestcamps verboten; genehmigte Camps räumte die Polizei in den Tagen vor dem Gipfel gegen ausdrückliche Gerichtsbeschlüsse. Die Auftakt-Demo der Gipfelgegner am 6.7. wurde unter Einsatz von brutaler Gewalt, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken polizeilich aufgelöst, obwohl von ihr keinerlei Eskalation ausgegangen war. Dutzende Demonstranten wurden durch Polizeigewalt im Laufe der Demonstrationen schwer verletzt. Die Polizei griff sogar gekennzeichnete Anwält*innen, Sanitäter*innen und Journalist*innen tätlich an. Mehr als 30 missliebigen Journalist*innen entzogen die deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträglich die Arbeitserlaubnis vor Ort. Hoch gerüstete Spezialeinheiten stürmten mit Kriegswaffen in Hamburg Häuser, sie terrorisierten ganze Straßenzüge, während die behaupteten Anlässe keiner Überprüfung standhalten. Privatwohnungen und Jugendzentren wurden polizeilich „durchsucht“ und verwüstet.

Über 250 Demonstrant*innen wurden von der Polizei unter teils haarsträubender Begründung in oftmals überfallartigen Szenen von vermummten Polizeibeamt*innen festgenommen und tagelang unter folterähnlichen Bedingungen ihrer Freiheit beraubt, darunter fast der gesamte Jugendvorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und ein kompletter anreisender Bus der Jugendorganisation „Die Falken“. Zu den Haftmethoden zählten systematischer Schlafentzug, Demütigungen und Schläge. Knapp einen Monat nach den Gipfelprotesten dauert die Freiheitsberaubung immer noch an, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in Untersuchungshaft, der größte Teil von ihnen ausländischer Herkunft. Die mittlerweile freigelassenen ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bedroht, die mit einer Reihe von neuen Gesetzen durchgesetzt werden sollen.

Bereits wenige Wochen vor dem G20-Gipfel reformierte die Bundesregierung die §§113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“). Demnach droht in diesem Fall künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten. Für den Vorwurf des Widerstands reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm. Zudem wurde der Katalog für besonders schwere Fälle, die mit sechs Monaten Mindeststrafe belegt sind, erweitert: Künftig reicht dafür u.a. auch die so genannte gemeinschaftliche Tatausführung – doch welche Demonstration, welcher Streik erfolgt nicht gemeinschaftlich?

Diese Gesetzesänderungen werden das gesamte Demonstrationsgeschehen in Deutschland nachhaltig verändern. Wenn jeder Demonstrant Angst haben muss, z.B. im Falle eines Handgemenges hinter Gittern zu landen – und zwar auch, wenn es von der Polizei ausging – werden sich viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzeitigen Gesetzesänderungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und höhlen damit ein elementares Recht völlig aus, das vom BVerfG als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde. Weiterhin widersprechen sie der Menschenwürde (Art. 1), der Freiheit der Person (Art. 2), schränken die Meinungsfreiheit (Art. 5) massiv ein, die das BVerfG als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnete und richten sich nicht zuletzt gegen die Pressefreiheit. Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen.

Wir fordern:

  • Freiheit für die politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und Einstellung der Verfahren!
  • Verteidigung des Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der §§ 113 u. 114 StGB!
  • Verteidigung des Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“!
  • Verteidigung der Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen Journalist*innen!

Wir laden ein:

Bundesweiter Kongress
„DEMONSTRATIONSRECHT VERTEIDIGEN!“
Samstag, 7. Oktober, Düsseldorf, 13-19 Uhr

Demonstrationsrecht verteidigen!

Demonstrationsrecht verteidigen!
Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte

Von den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend: In den letzten zwei Jahren hat auch sie demokratische Grundrechte von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv beschnitten, insbesondere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“; mit verfassungswidrigen Methoden hat sie viele Migrantenorganisationen verfolgt und kriminalisiert, beispielsweise kurdische und türkische Frauen-, Studenten- und Arbeiterorganisationen wie NAV-DEM, ATIK und YXK.

Seit den jüngsten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung (u.a. §§113, 114 StGB sowie Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und den schweren Grundrechtsverletzungen gegen Demonstrantinnen, Sanitäterinnen, Rechtsanwältinnen und Journalistinnen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen – insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unverzichtbare Bestandteile der Versammlungsfreiheit wie zentrale Übernachtungsmöglichkeiten in Protestcamps verboten; genehmigte Camps räumte die Polizei in den Tagen vor dem Gipfel gegen ausdrückliche Gerichtsbeschlüsse. Die Auftakt-Demo der Gipfelgegner am 6.7. wurde unter Einsatz von brutaler Gewalt, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken polizeilich aufgelöst, obwohl von ihr keinerlei Eskalation ausgegangen war. Dutzende Demonstranten wurden durch Polizeigewalt im Laufe der Demonstrationen schwer verletzt. Die Polizei griff sogar gekennzeichnete Anwältinnen, Sanitäterinnen und Journalistinnen tätlich an. Mehr als 30 missliebigen Journalistinnen entzogen die deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträglich die Arbeitserlaubnis vor Ort. Hoch gerüstete Spezialeinheiten stürmten mit Kriegswaffen in Hamburg Häuser, sie terrorisierten ganze Straßenzüge, während die behaupteten Anlässe keiner Überprüfung standhalten. Privatwohnungen und Jugendzentren wurden polizeilich „durchsucht“ und verwüstet.

Über 250 Demonstrantinnen wurden von der Polizei unter teils haarsträubender Begründung in oftmals überfallartigen Szenen von vermummten Polizeibeamtinnen festgenommen und tagelang unter folterähnlichen Bedingungen ihrer Freiheit beraubt, darunter fast der gesamte Jugendvorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und ein kompletter anreisender Bus der Jugendorganisation „Die Falken“. Zu den Haftmethoden zählten systematischer Schlafentzug, Demütigungen und Schläge. Knapp einen Monat nach den Gipfelprotesten dauert die Freiheitsberaubung immer noch an, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in Untersuchungshaft, der größte Teil von ihnen ausländischer Herkunft. Die mittlerweile freigelassenen ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bedroht, die mit einer Reihe von neuen Gesetzen durchgesetzt werden sollen.

Bereits wenige Wochen vor dem G20-Gipfel reformierte die Bundesregierung die §§113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“). Demnach droht in diesem Fall künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten. Für den Vorwurf des Widerstands reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm. Zudem wurde der Katalog für besonders schwere Fälle, die mit sechs Monaten Mindeststrafe belegt sind, erweitert: Künftig reicht dafür u.a. auch die so genannte gemeinschaftliche Tatausführung – doch welche Demonstration, welcher Streik erfolgt nicht gemeinschaftlich?

Diese Gesetzesänderungen werden das gesamte Demonstrationsgeschehen in Deutschland nachhaltig verändern. Wenn jeder Demonstrant Angst haben muss, z.B. im Falle eines Handgemenges hinter Gittern zu landen – und zwar auch, wenn es von der Polizei ausging – werden sich viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzeitigen Gesetzesänderungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und höhlen damit ein elementares Recht völlig aus, das vom BVerfG als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde. Weiterhin widersprechen sie der Menschenwürde (Art. 1), der Freiheit der Person (Art. 2), schränken die Meinungsfreiheit (Art. 5) massiv ein, die das BVerfG als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnete und richten sich nicht zuletzt gegen die Pressefreiheit. Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen.

Wir fordern:

  • Freiheit für die politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und Einstellung der Verfahren!
  • Verteidigung des Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der §§ 113 u. 114 StGB!
  • Verteidigung des Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“!
  • Verteidigung der Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen Journalist*innen!

Wir laden ein:
Bundesweiter Kongress
„DEMONSTRATIONSRECHT VERTEIDIGEN!“
Samstag, 7. Oktober, Düsseldorf, 13-19 Uhr

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