aus: ARD / WDR – Monitor 15.11.2018

Polizeigewalt: Kaum Schutz für Opfer

Polizisten würden immer öfter angegriffen und müssten besser geschützt werden. Mit dieser Begründung verschärfte die Bundesregierung 2017 das Strafrecht: Wer sich Polizisten widersetzt, riskiert heute auch für Bagatellen harte Strafen, sogar Haft. Außerdem kann praktisch jede Handlung als Widerstand gewertet und so strafrechtlich verfolgt werden, sagen Fachleute. Gewalt von Polizisten gegen Bürger bleibt dagegen oft ohne Folgen. Der allergrößte Teil der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtswidriger Übergriffe wird eingestellt. Dabei überschreiten Polizisten im Dienst nicht selten ihre Grenzen und gehen übermäßig hart gegen Bürger vor.

Von Jochen Taßler, Lara Straatmann, Herbert Kordes, Max Scharffetter

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-polizeigewalt-kaum-schutz-fuer-opfer-100.html

tagesschau vom 24.7.

ARD-Recherchen

Polizeigewalt meist ohne Konsequenzen

Stand: 24.07.2018 15:14 Uhr

Der Vorwurf, Polizeigewalt in Deutschland werde nur unzureichend geahndet, ist nicht neu – aber nun wird er durch Zahlen gestützt. Wie Recherchen des Kriminologen und Juristen Tobias Singelnstein von der Ruhr-Uni Bochum und des ARD-Politmagazins Report Mainz ergeben, gab es 2016 insgesamt 2383 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltausübung. In 90 Prozent der Fälle allerdings wurden die Verfahren eingestellt, in nur 2,34 Prozent der Fälle wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen.

Zu große Nähe zwischen Ermittlern und Beklagten

Ähnlich sah es laut Report Mainz für den Zeitraum von 2010 bis 2015 aus. Gestützt werden diese Zahlen nach Angaben des Politmagazins auch durch Aussagen von Polizisten. So habe ein hochrangiger Polizeibeamter die Ergebnisse bestätigt.

Den Grund für die geringe Aufklärungsquote sieht Kriminologe Singelnstein vor allem in der institutionellen Nähe der ermittelnden Behörden zu den beschuldigten Beamten. Notwendig sei daher die Einrichtung unabhängiger Ermittlungsstellen – wie es in vielen anderen Ländern üblich ist.

Strukturelles Problem

Der Wissenschaftler will nicht von Einzelfällen sprechen, sondern sieht ein strukturelles Problem. So sprächen sich im Falle von Ermittlungen die betroffenen Polizisten oft so ab, dass das rechtswidrige Verhalten nicht der Polizei, sondern dem Gegenüber angelastet werden kann: „Das ist eine Struktur innerhalb der Polizei. Das kommt relativ häufig vor. In der Kriminologie sprechen wir von der Mauer des Schweigens, die auf dem besonderen Korpsgeist, der innerhalb der Polizei herrscht, basiert. Und es gilt innerhalb der Polizei als untunlich, diese Basis zu verlassen und die Kollegen zu beschuldigen“, sagt Singelnstein.

Hintergrund: Prügelnde Polizisten in Stuttgart

Report Mainz hatte die Recherchen zur Polizeigewalt in Deutschland angestoßen, nachdem vier Polizeibeamte nach einem Unfall in Stuttgart im Jahr 2017 auf einen wehrlosen Mann eingeprügelt hatten. Das dokumentieren ein über neun Minuten langes Video und mehr als 230 Fotos. Zeugen am Tatort bestätigten, dass von dem Opfer keinerlei Gewalt ausgegangen sei. Zwei Experten bezeichnen die auf dem Video dokumentierte Gewalt als kriminell.

Doch das Polizeipräsidium Stuttgart stellte den Vorfall in einer Pressemitteilung vom gleichen Tag anders dar: Da ist die Rede von einem rabiaten Beifahrer, der gegen einen Polizisten tätlich wurde. Entsprechend negativ ist die Berichterstattung über das Opfer. Gegen ihn wird bis heute wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich ermittelt. Denn die vier beteiligten Polizisten gaben später gleichlautende dienstliche Erklärungen ab, er habe einen Beamten angegriffen. Doch davon ist weder auf dem Video noch auf den Fotos etwas zu erkennen, und Zeugen am Tatort haben ein solches Verhalten auch nicht beobachtet.

Gegen drei von vier der beteiligten Beamten wurde das Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt.

Über dieses Thema berichtete Report Mainz am 24. Juli 2018 um 21:45 Uhr.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/monitor-polizeigewalt-103.html

„Es han­delt sich um ein zu­tiefst po­li­ti­sches Po­li­zei­ge­setz…“ UZ-Interview 6.7.

INTERVIEW

NRW will Polizeigesetz verschärfen

Markus Bernhardt im Gespräch mit Nils Jansen, Sprecher der Initiative Grundrechte verteidigen – Ausgabe vom 6. Juli 2018

 

UZ: Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung aus CDU und FDP will das Po­li­zei­ge­setz no­vel­lie­ren. Was kon­kret haben Sie an den Plä­nen von Lan­des­in­nen­mi­nis­ter Her­bert Reul (CDU) aus­zu­set­zen?

Nils Jan­sen: In NRW soll künf­tig jede Ein­woh­ne­rin und jeder Ein­woh­ner unter dem Vor­wand der Ver­bes­se­rung der Si­cher­heit und der „Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung“ kom­plett durch­leuch­tet, ab­ge­hört und sogar weg­ge­sperrt wer­den kön­nen, zum Teil sogar unter Um­ge­hung von Rich­tern, di­rekt durch die Po­li­zei­be­hör­den. So will es Reuls im Juni zu­rück­ge­zo­ge­ner Ge­set­zes­ent­wurf, und das wird auch im Sep­tem­ber bei der Neu­vor­la­ge Thema sein. Kern des neuen Po­li­zei­ge­set­zes ist die Ein­füh­rung des Rechts­be­grif­fes der „dro­hen­den Ge­fahr“.
Durch die Fi­xie­rung auf die bloße Ver­mu­tung einer Ge­fahr, ohne dass Straf­ta­ten be­gan­gen wür­den, wird die Po­li­zei­tä­tig­keit grund­le­gend ver­än­dert und vor­ver­la­gert in einen Be­reich, in dem keine kon­kre­te Ge­fahr exis­tiert. Ver­bre­chen so weit im Vor­feld zu ver­hin­dern, mag viel­leicht man­chem im ers­ten Mo­ment wün­schens­wert er­schei­nen, er­hebt aber un­ver­däch­ti­ges, grund­recht­lich ge­schütz­tes und auch ge­sell­schaft­lich wün­schens­wer­tes Han­deln in den Be­reich des Ver­däch­ti­gen.
Es han­delt sich um ein zu­tiefst po­li­ti­sches Po­li­zei­ge­setz, das die „Si­cher­heit“ der Re­gie­rung und der herr­schen­den ge­sell­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se im Blick hat, nicht aber die Si­cher­heit der Be­völ­ke­rung. Für die Be­völ­ke­rung ist das Ge­setz sogar brand­ge­fähr­lich: Wer in Zei­ten zu­neh­men­der so­zia­ler Kon­flik­te Pro­tes­te or­ga­ni­siert, z.B. gegen eine Werks­schlie­ßung oder gegen Ras­sis­mus und die Ver­herr­li­chung von neo­na­zis­ti­schem Ge­dan­ken­gut, wird in Zu­kunft ganz kon­kret durch Haft be­droht.
Das hat spä­tes­tens die erste An­wen­dung die­ser Re­ge­lung im neuen bay­ri­schen „Po­li­zei­auf­ga­ben­ge­setz“ gegen einen Ju­gend­li­chen am 26. Juni ein­drück­lich ge­zeigt. Der junge An­ti­ras­sist ohne Vor­stra­fen wurde ein­ge­sperrt, weil er an der De­mons­tra­ti­on gegen den Augs­bur­ger AfD-Par­tei­tag teil­neh­men woll­te. Die Po­li­zei sah darin eine dro­hen­de Ge­fahr, was für den Frei­heits­ent­zug aus­reich­te.
Das Ge­setz in NRW äh­nelt dem bay­ri­schen Ge­setz. Es sieht vor, von der Po­li­zei de­fi­nier­te „Ge­fähr­der“ bis zu einen Monat in „Prä­ven­tiv­ge­wahr­sam“ ste­cken zu kön­nen – ohne Ge­richts­ver­fah­ren. Aber die schwe­ren Grund­rechts­ein­grif­fe be­tref­fen bei Wei­tem nicht nur das Ver­samm­lungs­recht. Die neuen Re­ge­lun­gen er­mög­li­chen der Po­li­zei, Men­schen auch ohne kon­kre­ten Ver­dacht an­zu­hal­ten und zu durch­su­chen oder mit Haus­ar­rest und elek­tro­ni­schen Fuß­fes­seln zu be­le­gen – nicht nur ra­ci­al pro­filing ist da pro­gram­miert. Die Po­li­zei soll das Recht er­hal­ten, nach ihrem Be­lie­ben Smart­pho­nes und vor allem Mes­sen­ger wie Whats­App zu ha­cken und mit­zu­le­sen – der völ­li­ge Ver­lust der Pri­vat­sphä­re. Zudem wird auch die Vi­deo­über­wa­chung des öf­fent­li­chen Raums aus­ge­wei­tet – ein hand­fes­ter Alp­traum für un­se­re de­mo­kra­ti­schen Grund­rech­te.

UZ: Sie be­fürch­ten also – auf den Punkt ge­bracht – dass sich die BRD in Rich­tung eines au­to­ri­tä­ren Po­li­zei­staa­tes ent­wi­ckelt?

Nils Jan­sen: Ja, of­fen­sicht­lich. Seit 1945 hat es in Deutsch­land keine Aus­wei­tung po­li­zei­li­cher Be­fug­nis­se in die­ser Grö­ßen­ord­nung ge­ge­ben. Die Ver­schär­fung des Po­li­zei­ge­set­zes ist zudem lei­der nur der Gip­fel einer lan­gen Reihe von Grund­rechts­ein­grif­fen. Viele Ele­men­te eines Po­li­zei­staa­tes sind ja längst da: Sei es die Ein­schrän­kung des Ver­samm­lungs­rechts, der Aus­bau von Face­book/Whats­App-Über­wa­chung durch den Bun­de­stro­ja­ner oder die Ein­schrän­kung des Streik­rechts durch die „Ta­rif­ein­heit“ oder auch die fak­ti­sche Auf­he­bung der Grund­rech­te von Mil­lio­nen Mi­gran­ten und Ge­flüch­te­ten in den letz­ten Jah­ren, z.B. durch das „Asyl­pa­ket II“. Auch die ganz ma­te­ri­el­le Ge­walt des exis­tie­ren­den Po­li­zei­ap­pa­ra­tes ist groß und wurde in den letz­ten Jah­ren durch viele Ge­set­ze und Maß­nah­men wei­ter aus­ge­baut, so dass mitt­ler­wei­le auf 177 Ein­woh­ner ein Po­li­zist kommt. Zudem wur­den die an­ti­fa­schis­ti­schen Leh­ren des Hit­ler-Fa­schis­mus durch den Kamin ge­jagt: Ge­heim­diens­te und Po­li­zei­be­hör­den haben gleich mehr­fach ge­mein­sa­me Da­ten­ba­sen und Haupt­quar­tie­re ge­schaf­fen, wie z.B. das GTAZ und das GTEZ. Und zu­neh­mend er­klä­ren die­sel­ben In­nen­po­li­ti­ker, dass dies Maß­nah­men sind, die auch dazu die­nen, die po­li­ti­sche Linke zu be­kämp­fen. Es ist an der Zeit, dem Rad in die Spei­chen zu grei­fen!

UZ: Aber ist es in Zei­ten zu­neh­men­der „ter­ro­ris­ti­scher Be­dro­hung“, die die eta­blier­te Po­li­tik aus­ge­macht hat, nicht tat­säch­lich not­wen­dig, die Be­fug­nis­se der Si­cher­heits­be­hör­den an­zu­pas­sen?

Nils Jan­sen: Wer beim Wort „Ge­fähr­der“ an Ter­ro­ris­ten denkt, liegt da­ne­ben! Denn fest­ge­leg­te Kri­te­ri­en für „Ge­fähr­der“ gibt es nicht, das ent­schei­det zu­nächst die Po­li­zei­be­hör­de selbst. Be­trof­fen von die­sen Ein­grif­fen in Grund­rech­te ist wirk­lich jeder: Fuß­ball­fans oder Streik­füh­rer, Whist­leb­lo­wer oder De­mons­tran­ten – tref­fen kann das neue Ge­setz na­he­zu jede und jeden. Es reicht schon, be­stimm­te In­ter­net­sei­ten an­zu­kli­cken, mit „ver­däch­ti­gen“ Per­so­nen in Kon­takt zu ste­hen oder ein­fach zur fal­schen Zeit am fal­schen Ort zu sein. In Thü­rin­gen wurde im Mai der An­mel­der eines lin­ken Mu­sik­fes­ti­vals von der Po­li­zei zum „Ge­fähr­der“ er­klärt, weil er eine Band auf­tre­ten ließ, die dem tür­ki­schen Prä­si­den­ten Er­do­gan nicht passt: Grup Yorum.
Um gegen die wach­sen­den ter­ro­ris­ti­schen Be­dro­hun­gen auf die­ser Welt ef­fek­tiv etwas un­ter­neh­men zu kön­nen, müs­sen nicht Mil­lio­nen Men­schen über­wacht wer­den. Da wäre na­tür­lich viel ef­fek­ti­ver, und ohne jeden Grund­rechts­ein­griff mach­bar, dass die deut­sche Re­gie­rung die Rüs­tungs­zu­sam­men­ar­beit mit den Haupt­fi­nan­ciers des Ter­rors un­ter­bin­det: Sau­di-Ara­bi­en, Tür­kei und Qatar, um nur ei­ni­ge zu nen­nen. Oder dass, wie beim La­far­ge-Pro­zess in Frank­reich, die Geld­wä­sche von Or­ga­ni­sa­tio­nen wie dem IS an­ge­grif­fen würde. Lei­der gab es in die­ser Hin­sicht fast keine Be­mü­hun­gen, was auch zeigt, dass die Be­grün­dung der ak­tu­el­len Grund­rechts­ein­grif­fe nur vor­ge­scho­ben sein kann. Der La­far­ge-Pro­zess ist der erste sei­ner Art. In Wirk­lich­keit wol­len Re­gie­rung und Wirt­schaft – hier vor allem die größ­ten Kon­zer­ne – neue Un­ter­drü­ckungs­me­cha­nis­men gegen die ei­ge­ne Be­völ­ke­rung, in stür­mi­schen Zei­ten wach­sen­der so­zia­ler Span­nun­gen.

UZ: Nun dürf­ten Ihnen viele Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­geg­nen, dass wer nichts zu ver­ber­gen habe, auch nichts be­fürch­ten müsse. Was ant­wor­ten Sie dar­auf?

Nils Jan­sen: Oh, das ist sehr naiv und kurz ge­dacht. Die­ser Ge­dan­ke dreht ja den grund­le­gen­den Ge­dan­ken der bür­ger­lich-de­mo­kra­ti­schen Re­vo­lu­tio­nen um in: „Tu, was der Ob­rig­keit ge­nehm ist, dann pas­siert dir nichts.“ Man möge die Bill of Rigths von 1789 an­se­hen – dem Staat wer­den von Be­ginn des bür­ger­li­chen Rechts­den­kens an Gren­zen ge­setzt: Der Staat darf nicht durch­su­chen, außer, der Staat darf nicht deine Frei­heit rau­ben, außer. Der neue Grund­satz: „Wer nichts zu ver­ber­gen hat, …“ ist eine Um­kehr des­sen. Es ist die Ein­wil­li­gung in die An­eig­nung un­se­rer Nach­rich­ten, un­se­rer Bil­der, un­se­rer Vi­de­os, un­se­rer Pri­vat­sphä­re, un­se­res in­ti­men Le­bens, un­se­rer ge­sell­schafts­po­li­ti­schen Be­zie­hun­gen durch den Staat und be­son­ders durch die Po­li­zei. Ein di­gi­ta­les Ti­cket zu­rück ins Mit­tel­al­ter.

UZ: Zu­neh­mend sol­len Per­so­nen bei einer „dro­hen­den Ge­fahr“ auch bis zu vier Wo­chen in Ge­wahr­sam ge­nom­men wer­den kön­nen. Kommt das nicht einer Art Schutz­haft gleich?

Nils Jan­sen: Ja, Ge­fähr­der­haft oder Prä­ven­tiv­haft ist nur ein neuer Name für die alte po­li­ti­sche „Schutz­haft“. Ur­sprüng­lich von Kai­ser Wil­helm gegen die Ar­bei­ter­be­we­gung er­las­sen, die gegen den ers­ten Welt­krieg pro­tes­tier­te, rich­te­te sich die Schutz­haft schon von An­fang an gegen Links. Mit der de­mo­kra­ti­schen Re­vo­lu­ti­on vor 100 Jah­ren wurde die Schutz­haft dann ab­ge­schafft, aber dann 1933 mit Hit­lers Macht­an­tritt wie­der ein­ge­führt. Der­je­ni­ge sei in Schutz­haft zu neh­men, der bei Juden ein­kau­fe und daher seine staats­feind­li­che Ge­sin­nung zum Aus­druck brin­ge, heißt es in da­ma­li­gen Schutz­haft­be­feh­len bei­spiels­wei­se. Nach 1945 gab es dann eine er­neu­te An­wen­dung nur gegen die Geg­ner der Re­mi­li­ta­ri­sie­rung, also vor allem gegen Kom­mu­nis­ten und an­de­re Linke.

„„Es han­delt sich um ein zu­tiefst po­li­ti­sches Po­li­zei­ge­setz…“ UZ-Interview 6.7.“ weiterlesen

aus: taz vom 8.5.

Urteil zu U-Haft für Aktivisten

G20-Gegner bekommt Entschädigung

Konstantin P. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei seiner Festnahme wehrte. Der Staat muss ihn nun für die U-Haft entschädigen.

8. 5. 2018 | Katharina Schipkowski

Polizisten stehen vor einem Feuer

Szene aus Hamburg vom 8. Juli 2017 (Archivbild) Foto: dpa

HAMBURG taz | Er ist der erste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Angeklagte, dem eine staatliche Entschädigung zugesprochen wurde: Der 21-jährige G20-Gegner Konstantin P. wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, sprach ihm die Richterin einen finanziellen Ausgleich von 2.600 Euro zu.

Ob davon etwas übrig bleibt, nachdem P. einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss, ist allerdings unklar. Die Anwält*innen kündigten zudem an, in Berufung zu gehen. P. war anfänglich vorgeworfen worden, am 8. Juli zwei Glasflaschen auf Polizist*innen geworfen zu haben.

„aus: taz vom 8.5.“ weiterlesen

aus: NDR Panorama 3 vom 27.2.

Mitgegangen – mitgefangen

Streit um Demo-Recht bei G20

Beitrag aus NDR Panorama 3 vom 27.02.2018, 21:15 Uhr von Stefan Buchen und Philipp Hennig

Beim Prozess gegen Fabio V interpretiert die Hamburger Justiz ein Grundrecht neu. Das haben auch ein Bonner Student und ein öffentlich gesuchter Tatverdächtiger erfahren.

Quelle: „G20: Angriff auf die Versammlungsfreiheit?“

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Angriff-auf-die-Versammlungsfreiheit,gzwanzig368.html

aus: taz vom 28.2.

Prozess in Hamburg nach G20-Protesten

Angriff auf die Versammlungsfreiheit

Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.

Demonstranten beim G20-Protest

Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren? Foto: dpa

Stefan Buchen, Philipp Hennig

HAMBURG taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt auch gegen den Italiener Fabio V. vor.

Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein schwarz-weißes Palästinensertuch.

Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa 200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen. Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände“. Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte, ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin krank gemeldet hat. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar.

„aus: taz vom 28.2.“ weiterlesen

aus: NDR 27.2.

G20: Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

von Stefan Buchen und Philipp Hennig
Szene aus Polizei-Video vom Rondenbarg © NDR Fotograf: Screenshot
Können alle Demonstranten dafür belangt werden, wenn aus einem Protestzug heraus Gewalttaten verübt werden?

Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken,  wenn die gesamte Kundgebung zum Zweck der Gewalt stattfindet. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände in Richtung herannahender Polizisten werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig – Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft.

Prozess gegen Fabio V.

Eine solche „Anwesenheit“ wird auch dem Italiener Fabio V. vorgeworfen. Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der schon mehr als vier Monate andauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die erklärtermaßengegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten.

„aus: NDR 27.2.“ weiterlesen

aus: junge Welt 28.02.

Prozess-GAU in Hamburg

Gerichtsverhandlung geplatzt: Angeklagter G-20-Gegner Fabio V. bangt um berufliche Zukunft, wenn Verfahren neu aufgerollt werden muss.

Von Kristian Stemmler
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Prozesswelle nach dem G-20-Gipfel: Aktivisten im September vor dem Strafjustizgebäude in Hamburg

Im Hamburger Verfahren gegen den italienischen G-20-Gegner Fabio V. (19) herrscht an Absurditäten kein Mangel. Jetzt ist es um eine skurrile Wendung reicher. Wegen der Schwangerschaft der Vorsitzenden Richterin ist der Prozess vor dem Amtsgericht Altona vermutlich geplatzt. Der Verhandlungstermin am Dienstag wurde wegen einer Erkrankung der Richterin abgesagt, ihr Mutterschutz beginnt Mitte März. »Es ist nicht zu erwarten, dass die Sache in zwei Wochen zu Ende geführt werden kann«, sagte die Anwältin des Aktivisten, Gabriele Heinecke, am Dienstag gegenüber junge Welt.

Das bedeute aller Voraussicht nach, so Heinecke, dass der gesamte, Mitte Oktober 2017 begonnene Prozess neu aufgerollt werden müsse, also in einigen Monaten von vorn beginne. Das »Mündlichkeitsprinzip« im Strafprozess gebiete es, dass sämtliche Zeugen erneut gehört werden. »Für Fabio ist das eine Katastrophe«, sagte die Rechtsanwältin. Weil er für das Verfahren in Hamburg sein musste, habe er seine Arbeit in Italien verloren. Wenn er zur Neuauflage erneut an die Elbe kommen müsse, werde er den nächsten Job vermutlich auch verlieren.

Am Dienstag habe die Verteidigung weitere Anträge stellen wollen: »Wir hatten ja gerade erst angefangen«, so Heinecke. Es sei noch viel zu klären, etwa die Frage, ob der Einsatz der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) »Blumberg« am 7. Juli 2017 im Hamburger Industriegebiet Rondenbarg, bei dem Fabio V. festgenommen wurde, überhaupt rechtmäßig war. Die für überhartes Vorgehen gegen Demonstranten bekannte Brandenburger Einheit hatte am ersten Tag des G-20-Gipfels einen Zug von rund 200 Aktivisten gestoppt und brutal zerschlagen.

„aus: junge Welt 28.02.“ weiterlesen