G20-Prozess: Hartes Vorgehen gegen Fabio V.
Der Fall des jungen Italieners sollte ein Beispiel für erfolgreiche Strafverfolgung von G-20-Demonstranten sein. Doch so einfach scheint es nicht zu sein. Denn die Beweislage ist dünn. Der junge Mann vom Südrand der Alpen, Fabio V., war kurz vor Beginn des G-20-Gipfels am Rande eines von der Polizei aufgelösten Protestzuges mit rund 200 Teilnehmern festgenommen worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hielt eine „empfindliche Freiheitsstrafe“ für „wahrscheinlich“. Die Vorwürfe wogen schwer: versuchte schwere Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und besonders schwerer Landfriedensbruch. Die zu erwartende Strafe stelle einen Fluchtanreiz für den jungen Italiener dar, deshalb müsse er während des Prozesses in Untersuchungshaft bleiben, schrieben die Richter im Juli.
Aber jetzt, nach fünf Verhandlungstagen, schrumpft die Anklage offenbar zusammen. „Aus verfahrensökonomischen Gründen könnte es angezeigt sein, die Anklagevorwürfe (…) auf den Vorwurf des (besonders schweren) Landfriedensbruchs zu beschränken“, heißt es in einem neuen OLG-Beschluss vom 24.11.2017. In dem Beschluss weisen Hamburgs oberste Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, Fabio V. in Untersuchungshaft zu halten. Der Angeklagte kam gegen Auflagen frei. Der Haftbefehl gegen ihn ist außer Vollzug gesetzt, wie es das Amtsgericht bereits eine Woche zuvor entschieden hatte. Fabio V. wird also fortan nicht mehr in Handschellen, sondern als freier Mann zu seinem Prozess erscheinen.
Staatsanwaltschaft hat keine Beweise
Aus dem Protestzug anlässlich des G-20-Gipfels waren laut Anklage 18 Gegenstände in Richtung herannahender Polizisten geworfen worden. Die Staatsanwaltschaft räumt jedoch selbst ein, dass sie Fabio V. keine eigenhändige Gewaltausübung nachweisen könne. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht antworteten bislang sämtliche Polizeizeugen auf die Frage, ob sie den Angeklagten bei der Demo gesehen hätten, mit „Nein“.