aus: Wochenzeitung WOZ, 21.9.

G20-Urteil
Die Hysterie-Berichterstattung

Weil er am Rand der G20-Proteste in Hamburg zwei Flaschen geworfen hatte, sass ein Zürcher neun Wochen in Untersuchungshaft. Jetzt wurde er zu Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Medien sprechen von einem «milden Urteil». Der Mann geht in Berufung.

WOZ.ch Nr. 38/2017, von Daniel Ryser

Für Tage eine rechtsstaatsfreie Zone: Littering während des Gipfels in Hamburg. Foto: Florian Bachmann

Der allererste Verhaftete an den G20-Protesten in Hamburg war ein 29-jähriger Mann aus Zürich. In der Nacht auf den 6. Juli war er am Rand einer Demonstration festgenommen worden, nachdem er betrunken zwei Glasflaschen in die Richtung einer mit Schutzrüstung und Helmen ausgestatteten Polizeieinheit geworfen hatte. Niemand wurde getroffen. Danach habe er einen Mann geschlagen, so die Anklage – dieser Punkt fiel vor Gericht in sich zusammen, als ein Polizist als Zeuge auftrat, der den Mann entlastete. Eine Aussage, die von Anfang an aktenkundig war.

Die Schuldvermutung

Die Enttarnung des Angeschuldigten erfolgte durch den «Tages-Anzeiger» drei Wochen nach der Verhaftung. Der Polizeireporter des Blattes hatte die Identität des Mannes herausgefunden, der in Zürich ein Restaurant mitbetreibt; das Restaurant war ein Jahr zuvor im «Tages-Anzeiger» in prägnanten Worten gelobt worden. Obwohl er die Identität des Angeschuldigten in seinem Artikel verschwieg, verwendete der Journalist diese prägnanten Worte im ersten Satz mit dem Verweis auf die frühere Berichterstattung. Man brauchte nur diese Worte plus Quellenverweis bei Google einzugeben, schon hatte man den Angeschuldigten gefunden. Kurz darauf schwirrten Name und Bild des Mannes durch das Netz. Einen Tag später brachte der «Blick» den Mann mit dünnem Gesichtsbalken gross im Blatt, ein Reporter tauchte bei NachbarInnen und Eltern auf, klingelte die Freundin des Mannes und seine dreijährige Tochter aus dem Bett. Im Betrieb des Zürchers gingen schwere Drohungen von Rechtsradikalen ein. Man werde den Laden stürmen, niederbrennen, verrecken würden sie, und so weiter.

Einen Tag vor der Gerichtsverhandlung schrieb eine Reporterin des «Tages-Anzeigers» einen differenzierteren Bericht über die Sachlage, in dem sie mit gewisser Kritik die Enttarnung beschrieb – dass es der «Tages-Anzeiger» war, der ihn an den Pranger gestellt hatte, verschwieg sie. Bei der Verhandlung versuchte dieselbe Reporterin, ein Interview mit dem 29-Jährigen zu bekommen, um seine Sicht darzustellen. So generiert man Klicks: Zuerst schickt man den Killer, dann die Sozialarbeiterin. Auf der Strecke bleiben dabei Grundsätze des Medienrechts: Das Recht auf Schutz der Privatsphäre gilt für mutmassliche wie auch für verurteilte Straftäter.

Auf der Strecke blieb bei der Berichterstattung auch die erste journalistische Grundsatzfrage: Ist die Geschichte relevant? Der Mann war nicht flüchtig, es gab kein öffentliches Interesse, die Identität des Mannes blosszulegen, seine Privatsphäre zu missachten, doch die «Das ist er!»-Sprache der Journalisten verriet auch ihre Haltung: Für Leute, die gegen das Gesetz verstossen, sollen Regeln des Rechtsstaats nicht gelten, die Verhältnismässigkeit, das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Vergessen und zuallererst die Unschuldsvermutung. Durch seine Enttarnung hatten die Journalisten den Beschuldigten längst vor dem Urteilsspruch verurteilt.

Als der Mann am letzten Donnerstag in Hamburg vor Gericht geführt wurde, warteten FotografInnen mit Teleobjektiven vor dem Saal, JournalistInnen umkreisten mit Mikrofonen die Verwandtschaft – als wäre man an einem Riesenprozess, dabei ging es um einen Mann, der zwei Flaschen in die Richtung von Polizisten geworfen hatte. Eine Randnotiz. Die Gerichtsverhandlung war beispielhaft dafür, wie sehr rund um den G20-Gipfel, wo laut neusten Zahlen über 30 000 PolizistInnen Hamburg während Tagen in eine rechtsstaatsfreie Zone verwandelten, die Verhältnismässigkeit abhandengekommen ist und wie sehr gewisse Medien mit ihrer Hysterieberichterstattung diesen Ausnahmezustand befeuerten und zum Teil noch immer nicht in der Hamburger Realität angekommen sind: Längst werfen viele deutsche Medien der Hamburger Justiz vor, jegliches Mass verloren zu haben. Weil man nicht in der Lage gewesen sei, Haupttäter zu verhaften, werde an einzelnen Flaschenwerfern ein Exempel statuiert.

Die Rede des Angeklagten

«Am 5. Juli, dienstagabends, bin ich hier mit ein paar Freunden in Hamburg eingereist», begann der Angeklagte vor Gericht den Bericht eines Abends, der durch zu viel Alkohol ausser Kontrolle geraten war. «Nicht als Gewalttourist, sondern als politischer Weltbürger, der sein demokratisches Recht auf Protest wahrnehmen wollte. Ich bin nicht nach Hamburg gekommen, um Randale zu machen oder Gewalt auszuüben. Nichts in meinem bisherigen Leben hat irgendetwas mit einer Neigung zu Gewalt zu tun. Ich bin wie viele andere nach Hamburg gereist, um aus meiner Sicht berechtigte politische Anliegen zu vertreten. Wie viele andere wollte ich friedlich demonstrieren. Aber es ist anders gekommen. Ich bin in eine Situation gekommen, in der ich einen schweren Fehler begangen habe.»

Die Berichterstattung der letzten Wochen schien mit der Person, die hier im Gerichtssaal sass, nichts zu tun zu haben: Hier, wie die Zeitungen schrieben, ein «Chaot», ausser Rand und Band, Hamburg in Flammen, dann die Onlinekommentare: Wegsperren für immer, Restaurant niederbrennen. Die Abwärtsspirale der WutbürgerInnen, befeuert durch einen Journalismus, der Menschen in Freiwild verwandelt, wenn sie einen Fehler begehen. Auf der anderen Seite ein Mann an einem Abend, wie es sie zu Tausenden gibt, ein Abend mit seltsamen Dynamiken und zu viel Alkohol, der einen Fehler gemacht hat, für den er büsst und für den er sich entschuldigt.

«Am 6. Juli wurde ich dann in die Justizvollzugsanstalt Billwerder gebracht, wo ich die Nacht verbringen musste», führte der Zürcher vor Gericht aus. «Am 7. Juli wurden ich und andere ‹G20-Täter› nach Hahnöfersand gebracht, wo wir fünf oder sechs Nächte blieben. Dann wurden wir wieder in die JVA Billwerder befördert, da waren wir dann zwei oder drei Nächte sozusagen in Strafhaft. Die ganze Zeit waren keine Telefonate möglich. Besuche, selbst Anwaltsbesuche, waren nicht möglich; meine Anwältin hatte Schwierigkeiten, mich überhaupt zu finden. Regulär telefonieren konnte ich über einen Monat lang nicht. Man muss sich dort erst Geld überweisen lassen, und das muss gebucht werden. Jedenfalls hat es über einen Monat gedauert, bis ich meine Familie und Freunde kontaktieren konnte. Besuche darf man nur zwei Stunden pro Monat haben; telefonieren nur eine Stunde pro Monat. Tut mir leid, aber warum das so ist, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Man hat auch keinen Zugang zu Bildung. Als Untersuchungsgefangener in der JVA Billwerder darf ich nicht in die Gefängnisbibliothek, das dürfen nur Strafgefangene. Und deshalb muss man sich Bücher zuschicken lassen, was nur über Amazon erlaubt ist. Maximal fünfzehn Bücher darf man auf der Zelle haben. Man kann sich ja ausrechnen, wie schnell man damit durch ist, wenn man 21 Stunden am Tag auf einer Einzelzelle verbringen muss. Im Grunde muss man die ganze Zeit stumpf fernsehen. Am schlimmsten war es für mich nach der Haftprüfung am 14. Juli. Ich wurde dann ja verschont gegen Kaution, und meine Anwältin hatte schon das Geld einbezahlt, und es gab eine Freilassungsanordnung. Ich rief gerade in dem Moment an, als sie auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts war, um die Hinterlegungsurkunde abzugeben, und sie sagte zu mir: ‹Sie können raus!› Der Beamte sagte zu mir: ‹Ja, packen Sie Ihre Sachen, ich hole Sie in zwanzig Minuten.› Und dann bin ich in die Zelle gegangen, um zu packen. Und nach zwanzig Minuten kam der Beamte und sagte: ‹Nein, Sie können leider nicht gehen, die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.› Und dann wurde wieder alles rückgängig gemacht. Und seitdem warte ich hier darauf, dass es weitergeht.»

Politische Justiz

Am 14. September wurde der 29-Jährige nach zweieinhalb Monaten Untersuchungshaft zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die «Bild» sowie «Blick» und «Tages-Anzeiger» schrieben wortgleich von einem «milden Urteil». Das Urteil jedoch ist mit Blick auf die Rechtsprechung und die lange Untersuchungshaft hart, und es wirkt nur mild, weil es die Journalisten mit dem ersten Urteil zu den G20-Protesten verglichen, in dem ein 21-jähriger Niederländer für zwei Flaschenwürfe zweieinhalb Jahre Gefängnis erhalten hatte. Bei vergleichbaren Delikten seien in Hamburg vor dem Gipfel Geldstrafen üblich gewesen, sagt die Anwältin des Mannes.

Einen Tag nach dem G20-Gipfel hatte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) versprochen, dass die Verhafteten «mit sehr hohen Strafen rechnen müssen». Bei den Urteilen, auch explizit bei jenem gegen den Mann aus Zürich, handle es sich womöglich um «unzulässige Generalprävention», wie Giovanni di Lorenzo, Chefredaktor der «Zeit», in einem Schreiben vor Gericht zitiert wurde. Dieselbe «Zeit» hatte nach dem ersten in Hamburg gefällten G20-Urteil geschrieben: «Der Richter hat ein Urteil über die gewalttätigen Ausschreitungen und die Randalierer insgesamt gesprochen und dabei auch den Angeklagten eingeschlossen. Was ist das, wenn nicht Politik?»

Am Dienstagabend legte die Anwältin des Zürchers Berufung gegen das Urteil ein.

https://www.woz.ch/1738/g20-urteil/die-hysterie-berichterstattung