aus: NDR 27.2.

G20: Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

von Stefan Buchen und Philipp Hennig
Szene aus Polizei-Video vom Rondenbarg © NDR Fotograf: Screenshot
Können alle Demonstranten dafür belangt werden, wenn aus einem Protestzug heraus Gewalttaten verübt werden?

Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken,  wenn die gesamte Kundgebung zum Zweck der Gewalt stattfindet. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände in Richtung herannahender Polizisten werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig – Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft.

Prozess gegen Fabio V.

Eine solche „Anwesenheit“ wird auch dem Italiener Fabio V. vorgeworfen. Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der schon mehr als vier Monate andauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die erklärtermaßengegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten.

Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“ und macht diesen daran fest, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele von ihnen „vermummt“ waren. Fabio trug beige Hose und ein schwarz-weißes Palästinensertuch.

Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa 200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten. Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und vier „pyrotechnische Gegenstände“.

Der „Rondenbarg-Komplex“

Wer geworfen hat, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft konnte bisher keine konkreten Indizien vorlegen, dass Fabio V. Gewalt ausgeübt hat. Ist er dennoch zu bestrafen? Das Urteil sollte eigentlich am Dienstag gesprochen werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin krank gemeldet hat. Sie ist hochschwanger.

Aber auch ohne Urteil im Fall Fabio ist der „Rondenbarg-Komplex“ keineswegs erledigt. Ob der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar. Hinzu kommt: Mehr als 70 weitere Beschuldigte, die auch an der Demonstration teilgenommen haben und deren Lage mit der von Fabio V. vergleichbar ist, warten auf ihre Anklage.

Schuldig wegen Teilnahme an Demonstration?

Das Führungspersonal der Hamburger Polizei hält sie alle des Landfriedensbruchs für schuldig. „Es handelte sich um einen in seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob.“ So charakterisierte der Leiter der SoKo „Schwarzer Block“, Jan Hieber, die Demonstration auf einer Pressekonferenz im Dezember.

Jan Hieber - Leiter der Soko "Schwarzer Block" - spricht in Mikrophone.
Jan Hieber, Leiter der Soko „Schwarzer Block“ bezeichnet die Beschuldigten als „gewalttätig handelnden Mob“.

Polizeipräsident und Hanseatisches Oberlandesgericht verweisen auf eine höchstrichterliche Entscheidung zum Landfriedensbruch. Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Teilnehmer einer Hooligan-Formation am Rande eines Fußballspiels für schuldig befunden, die zwar nicht selbst geprügelt, aber durch „ostentatives Mitmarschieren“ den Schlägern „psychische Beihilfe“ geleistet hätten. Der BGH macht in seiner Entscheidung allerdings deutlich, dass dieser Fall sich von politischen Demonstrationen unterscheide, bei denen von einigen Teilnehmern, nicht aber von allen, Gewalttätigkeiten begangen werden.

Dass der Protestzug am Rondenbarg genau eine solche verfassungsrechtlich geschützte Demonstration war, meinen Experten nach Ansicht des vorhandenen Videomaterials. „Aus meiner Sicht spricht eigentlich alles dafür, dass es sich hier eine Versammlung handelt,“ sagt der Kriminologe Tobias Singelnstein.

Doktorarbeit beschlagnahmt

Verfolgt wird auch Simon Ernst. Ist er kriminell, wie die Polizei glaubt? Oder ein Demo-Teilnehmer, mit politischen Absichten? Auf mehreren Polizeivideos ist der groß gewachsene Mann zu erkennen, wie er am Rondenbarg im Strahl eines Wasserwerfers steht und eine Frau beschützt. Dem 32-jährigen Bonner politische Anliegen abzusprechen, scheint vermessen. Seit mehr als zehn Jahren ist er in der Gewerkschaft ver.di engagiert. Mehrfach meldete Ernst Demonstrationen gegen Pegida und andere Rechtsradikale an.

Simon Ernst
Simon Ernst ist schockiert darüber, dass er seine Doktorarbeit auch drei Monate nach der Hausdurchsuchung nicht wieder bekommt.

Am frühen Morgen des 5. Dezember durchsuchten zehn Beamte die Wohnung des Promotionsstudenten. Ernst ist einer von 22 Teilnehmern der Demonstration am Rondenbarg, deren Wohnungen in einer bundesweiten Razzia zeitgleich durchsucht wurden. Die Beamten beschlagnahmen Computer, Festplatten und USB-Sticks. Auf den Datenträgern befindet sich auch die fast fertige Doktorarbeit von Simon Ernst. „Das ist meine Arbeitsgrundlage, meine Lebensgrundlage“, sagt der Promovend fast drei Monate später entgeistert. Am 31.12.2017 war Abgabetermin.

Seit dem Tag der Beschlagnahmung verlangt der Promotionsstipendiat die Herausgabe wenigstens einer Kopie, ohne Erfolg. Die Hamburger Polizei fordert von Ernst, als Bedingung für die Rückgabe, Zugangscodes zur Festplatte seines Rechners mitzuteilen. Für Ernst ein Erpressungsversuch. „Die wollen an meine Emails, an mein Privatleben. Das lasse ich nicht zu,“ sagt er. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass dem Beschuldigten nun eine Kopie seiner Doktorarbeit „übersandt“ worden sei.

Öffentliche Fahnung nach G20 Demonstranten

Auch die sogenannte „Öffentlichkeitsfahndung“ der Hamburger Polizei wird von Experten kritisiert: Die Ermittler hatten am 18. Dezember 2017 mehr als 100 Fotos von Tatverdächtigen im Internet veröffentlicht – und die Bevölkerung zur Mithilfe bei der Identifizierung der gezeigten Personen aufgefordert.

Am 18. Dezember hat auch Ulrich* sein Foto im Fernsehen und im Internet gesehen: unter dem öffentlichen Fahndungsaufruf der Hamburger Polizei. Der Student ist einer von 26 Demonstranten, die am „Rondenbarg“ fotografiert, aber nicht identifiziert wurden. Bislang konnten die Beamten den Gesuchten nicht ausfindig machen. Panorama 3 und die taz haben ihn getroffen. „Erschrocken“ sei er daüber, sagt Ulrich. „Natürlich wird das Leute einschüchtern. Das war eine legitime Demonstration mit Megafondurchsagen, Redebeiträgen und Transparenten.“

Greift Öffentlichkeitsfahndung ins Versammlungsrecht ein?

Bernd Hartmann
Für Bernd Hartmann ist die Öffentlichkeitsfahndung nach Demonstrationsteilnehmern zweifelhaft.

Auch der Verfassungsrechtler Bernd Hartmann von der Universität Osnabrück zeigt sich irritiert darüber, wie weit der Verfolgungseifer der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft geht. Die Öffentlichkeitsfahndung greife in die Versammlungsfreiheit ein: „Solche Abschreckungseffekte soll es nach dem Grundgesetz nicht geben, weil die Versammlungsfreiheit ein besonders bedeutendes Grundrecht für den Einzelnen ist wie für die Demokratie.“ Die Ermittler verweisen darauf, dass es für die Öffentlichkeitsfahndung eine Genehmigung vom Amtsgericht gab.

Vor Gericht bezeugten Promotionsstipendiat Simon Ernst und die Krankenschwester Julia Kaufmann, ebenfalls aktives ver.di-Mitglied in Bonn, ihre politische Motivation, gegen die Mächtigsten der Welt zu demonstrieren. Beide bekräftigen, dass Gewalt gegen Personen oder Sachen nicht zu ihrem Demo-Repertoire gehörten und dass sie solches auch an jenem Morgen nicht beabsichtigt hätten.

Die Aufarbeitung der Geschehnisse und die Frage, welcher Deutung das Gericht folgt, ist nun vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt.

* Name von der Redaktion geändert